GESAMTARBEITSVERTRAG
Die Vertragsparteien sind der Überzeugung, die sich dem Basler Ausbaugewerbe stellenden Aufgaben am Besten dadurch lösen zu können, dass sie diese gemeinsam und getragen vom Gedanken einer echten Partnerschaft behandeln. Zu diesem Zweck und im Bestreben, eine Vollbeschäftigung im Basler Ausbaugewerbe zu erhalten sowie den Arbeitsfrieden zu wahren, verpflichten sie sich, sich gegenseitig nach Treu und Glauben zu unterstützen und die Interessen der Berufsorganisationen gebührend zu fördern.
Ein spezielles Interesse der Partnerschaft gilt der Lehrlingsförderung in der gewerblichen Ausbildung. Die Vertragsparteien sind bereit, Fragen der Sozialpartnerschaft, die das Basler Ausbaugewerbe betreffen und die nach Meinung der Arbeitgeberschaft, oder der Arbeitnehmerschaft, einer Abklärung bedürfen, zwischen den Parteien, bzw. der von ihnen eingesetzten Paritätischen Kommission gemeinsam zu besprechen und sich um eine angemessene Lösung zu bemühen. |