PARITÄTISCHE KOMMISSION FÜR DAS BASLER AUSBAUGEWERBE IMPRESSUM | DATENSCHUTZ
 
 
 
 
PARITÄTISCHE KOMMISSION FÜR
DAS BASLER AUSBAUGEWERBE

Zur Förderung der Zusammenarbeit und zur Sicherung des Vollzugs des GAV bestellen die Vertragsparteien eine Paritätische Kommission. Diese besteht aus mindestens je drei Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände. Der Vorsitz wechselt alljährlich zwischen einem Arbeitgeber- und einem Arbeitnehmervertreter. Die Paritätische Kommission konstituiert sich selber und erlässt für ihre Tätigkeit ein Geschäftsreglement. Sie hat insbesondere folgende Kompetenzen:

  • Verbindliche Auslegung des GAV
  • Erlass von Reglementen
  • Vollzug des GAV
  • Schlichtung von Kollektiv- und Einzelstreitigkeiten
  • Anordnung von Kontrollen über die Vertragseinhaltung
  • Beurteilung und Ahndung von Verstössen gegen den GAV
  • Ausfällung und Inkasso von Konventionalstrafen
  • Verwaltung und Verwendung der Vollzugskostenbeiträge
  • Vertretung der Vertragsparteien gegenüber Dritten

AKTUELL

Lohnanpassung 2025

Nachtrag 3 (Lohnanpassung 2025)

Der Bundesrat hat am 25.8.2025 die Allgemeinverbindlich-erklärung des Nachtrags 3 zum GAV für das Basler Ausbaugewerbe erteilt. Somit tritt der Nachtrag 3 für sämtliche unterstellten Betriebe gleichzeitig und verbindlich am 01.10.2025 in Kraft.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Berücksichtigung.

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Neuer GAV für das Basler Ausbaugewerbe 2023 - 2026 seit 1. Januar 2023 in Kraft.