AKTUELL
Lohnanpassung 2025
Nachtrag 3 (Lohnanpassung 2025)
Der Bundesrat hat am 25.8.2025 die Allgemeinverbindlich-erklärung des Nachtrags 3 zum GAV für das Basler Ausbaugewerbe erteilt. Somit tritt der Nachtrag 3 für sämtliche unterstellten Betriebe gleichzeitig und verbindlich am 01.10.2025 in Kraft.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Berücksichtigung.
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Neuer GAV für das Basler Ausbaugewerbe 2023 - 2026 seit 1. Januar 2023 in Kraft. |