AKTUELL
Lohnanpassung 2024
Nachtrag 2 (Lohnanpassung 2024)
Der Bundesrat hat den Beschluss des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt (RRB) über die Allgemein-verbindlicherklärung (AVE) des Nachtrags 2 genehmigt. Dieser tritt für alle unterstellten Betriebe verbindlich am 1. Oktober 2024 in Kraft.
AKTUELL
Neuer GAV für das Basler Ausbaugewerbe 2023 - 2026 seit 1. Januar 2023 in Kraft. |