PARITÄTISCHE KOMMISSION FÜR
DAS BASLER AUSBAUGEWERBE
Zur Förderung der Zusammenarbeit und zur Sicherung des Vollzugs des GAV bestellen die Vertragsparteien eine Paritätische Kommission. Diese besteht aus mindestens je drei Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände. Der Vorsitz wechselt alljährlich zwischen einem Arbeitgeber- und einem Arbeitnehmervertreter. Die Paritätische Kommission konstituiert sich selber und erlässt für ihre Tätigkeit ein Geschäftsreglement. Sie hat insbesondere folgende Kompetenzen:
- Verbindliche Auslegung des GAV
- Erlass von Reglementen
- Vollzug des GAV
- Schlichtung von Kollektiv- und Einzelstreitigkeiten
- Anordnung von Kontrollen über die Vertragseinhaltung
- Beurteilung und Ahndung von Verstössen gegen den GAV
- Ausfällung und Inkasso von Konventionalstrafen
- Verwaltung und Verwendung der Vollzugskostenbeiträge
- Vertretung der Vertragsparteien gegenüber Dritten
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